Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Anmeldung / Vertragsabschluss
Anmeldungen zu AQUA-Fitnesskursen und Schwimmkursen können ausschließlich per Onlinebuchung über www.aquawerk-stuttgart.de erfolgen.
Mit dem Buchungsabschluss kommt ein verbindlicher Vertrag zustande.
2. Einverständniserklärung / Gesundheit
Die Buchung des jeweiligen Kurses gilt als Einverständniserklärung für die Teilnahme aller Kinder unter 18 Jahren am Schwimmkurs.
Mit Ihrer Anmeldung bestätigen Sie außerdem, dass Ihre gesundheitliche Verfassung eine bedenkenlose Teilnahme am AQUA-Fitnesskurs / Schwimmkurs zulässt.
Führen Sie gegebenenfalls Rücksprache mit Ihrem Arzt oder Kinderarzt.
Teilen Sie uns bitte mit, wenn Sie oder Ihr Kind körperliche Einschränkungen haben.
3. Kursgebühr / Zahlungsbedingungen
Die jeweilige Kursgebühr ist sofort bei Buchung fällig.
Bei nicht eingegangenen Zahlungen behält sich AQUAWERK vor, den Kursbeginn so lange zu verzögern, bis der volle Zahlungseingang erfolgt ist.
Bei Zahlungsverzug ist ab der ersten Zahlungserinnerung eine Mahngebühr in Höhe von je 5,- EUR fällig.
4. Mindestteilnehmerzahl / Kursausfall
Voraussetzung für die Durchführung eines Kurses, ist das Erreichen der festgelegten Mindestteilnehmerzahl.
Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl behält sich AQUAWERK das Recht vor, den Kurs abzusagen oder mit anderen Kursen zusammen zu legen. In diesem Fall werden die Teilnehmer unverzüglich informiert und gegebenenfalls die Kursgebühren erstattet.
AQUAWERK kann einen Kurs vor Beginn außerdem auch aus anderen schwerwiegenden Gründen (z.B. Ausfall der Kursleitung / kurzfristige Badschließung) absagen. Für die angemeldeten Teilnehmer besteht die Möglichkeit, an einem anderen Kurs mit freien Plätzen teilzunehmen. Alternativ werden die bereits gezahlten Kursgebühren erstattet.
Bei Absage eines bereits begonnenen Kurses durch AQUAWERK werden die gezahlten Kursgebühren anteilig erstattet.
Bei Ausfall einer einzelnen Kursstunde durch AQUAWERK, wird die Stunde am Ende des Kurses oder an einem anderen, rechtzeitig mitgeteilten, Termin nachgeholt. Eine Erstattung der ausgefallenen Stunde erfolgt nicht.
5. Stornierung / Umbuchung
Die Stornierung eines verbindlich gebuchten Kurses muss schriftlich erfolgen.
Wird ein AQUA-Fitnesskursen / Schwimmkurs erst innerhalb von 14 Tagen vor Kursbeginn abgesagt und kann der Platz nicht mehr vergeben werden, so ist in jedem Fall die volle Kursgebühr für den verbindlich gebuchten Kursplatz fällig. Eine Erstattung kann in diesem Fall nicht erfolgen.
Der gebuchte Kursplatz kann ausschließlich von der bei Buchung angegebenen Person besucht werden. Eine Übertragung auf eine andere Person ist nicht möglich.
Umbuchungen sind online nicht möglich. Bitte wenden Sie sich bei Umbuchungsanfragen schriftlich an info@aquawerk-stuttgart.de. Erreicht uns die Umbuchungsanfrage innerhalb von 14 Tagen vor Kursbeginn, kann eine Umbuchung nicht garantiert werden.
Im Falle einer Umbuchung oder Stornierung erheben wir eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10.- EUR.
6. Krankheit / Nichterscheinen
AQUAWERK ist nicht verpflichtet, bei Krankheit oder Nichterscheinen zum AQUA-Fitnesskursen / Schwimmkurs, die Kursgebühr zurückzuerstatten oder die fehlenden Unterrichtsstunden nachzuholen.
7. Versicherungsschutz / Haftung
Für die Teilnehmer besteht ein Versicherungsschutz durch eine Berufshaftpflichtversicherung.
Für Verletzungen und Unfälle sowie Schäden an anderen Teilnehmern und Einrichtungsgegenständen des Hallenbades vor Beginn und nach Ende des Kurses übernimmt AQUAWERK keine Verantwortung und Haftung.
Die Haftung und der Versicherungsschutz von AQUAWERK begrenzen sich lediglich auf die angesetzte Kurszeit. Für Kinder liegt die Haftung außerhalb der Kurszeiten bei den Eltern.
Die Aufsichtspflicht des Schwimmlehrers begrenzt sich lediglich auf die angesetzte Kurszeit des Schwimmkurses. Eine Aufsicht der Kinder vor Beginn und nach Ende der Kurszeit durch den Schwimmlehrer ist nicht möglich. Die Kursteilnehmer, Eltern oder Begleitpersonen betreten und nutzen das Hallenbad auf eigene Gefahr.
Für die Aufbewahrung von Kleidung und sonstigen Gegenständen während Ihres Aufenthaltes im Hallenbad, übernehmen AQUAWERK und der Badbetreiber keine Haftung.
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8. Eintritt / Kursablauf
Die Teilnehmer unserer Kurse erhalten Zugang über den Badebereich.
Sie müssen sich an der Schwimmbadkasse durch die zur Verfügung gestellte Teilnehmerbescheinigung legitimieren und erhalten dann frühestens 20 Minuten vor Beginn der jeweiligen Kursstunde einen Eintritts-Coin. Dieser berechtigt zum kostenfreien Aufenthalt im Bad für insgesamt maximal 90 Minuten. Darin ist die Zeit der jeweiligen Kurseinheit, das An- und Auskleiden sowie das Duschen enthalten.
Das Bad muss anschließend wieder verlassen werden. Sollte das Bad länger genutzt und die o.g. Zeit damit überschritten werden, ist beim Verlassen des Bades an der Bäderkasse ein zusätzlicher Eintritt gemäß Tarifstruktur des jeweiligen Hallenbades zu entrichten.
Die Eltern dürfen Ihre Kinder, ohne Eintritt zu bezahlen, zu den Umkleidekabinen begleiten. Dafür ist eine Zeit von 10-15 Minuten vorgesehen. Sollte diese überschritten werden, so ist der Eintritt nachzuzahlen.
Schwimmkurse:
Die Schwimmkurse beginnen mit dem Abholen der Kinder in der ausgeschilderten Sammel-Umkleidekabine und endet mit dem Bringen der Kinder an den vereinbarten Ort.
Für die Zeit des Umziehens und Duschens vor und nach dem Schwimmkurs übernehmen ausschließlich die Eltern die Haftung und die Aufsichtspflicht für die Kinder.
Bei Verspätung begleiten die Eltern ihr Kind ohne Straßenschuhe ins Bad und melden das Kind direkt beim verantwortlichen Schwimmlehrer an.
AQUA-Fitnesskurse:
Die AQUA-Fitnesskurse beginnen direkt am jeweiligen Schwimm-/Sprungbecken.
Die Hygiene- und Badeordnung des jeweiligen Hallenbades muss von jedem Kursteilnehmer berücksichtigt werden.
9. Verhalten im Schwimmbad / Ausschluss aus einem Kurs
Den Weisungen von AQUAWERK, die zum Schutz und zur Sicherung der körperlichen Gesundheit der Teilnehmer sowie anderer Badegäste notwendig sind, sind ausnahmslos Folge zu leisten.
Alle Kursteilnehmer sind verpflichtet, sich an die zutreffende Hausordnung des jeweiligen Schwimmbades zu halten. Diese hängt in allen Schwimmbädern leserlich aus. Weisungen des Personals sind in jedem Falle Folge zu leisten.
Bei grob fahrlässigen Verstößen gegen allgemein verbindliche Verhaltensregeln oder Weisungen, können Kursteilnehmer vom jeweiligen Kurs ausgeschlossen werden. Eine Rückerstattung der Kursgebühr erfolgt in diesem Fall nicht.